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   KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02   

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https://dejure.org/2005,20897
KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02 (https://dejure.org/2005,20897)
KG, Entscheidung vom 30.08.2005 - 14 U 271/02 (https://dejure.org/2005,20897)
KG, Entscheidung vom 30. August 2005 - 14 U 271/02 (https://dejure.org/2005,20897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Scheidung der Ehe Glas / Tewaag kein zeitgeschichtlicher Vorgang mehr; keine Portraitaufnahmen A. Strohbach

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 27 O 295/02
  • KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02
    Denn der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfällt, wenn sich jemand - wie dies vorliegend bei der Klägerin der Fall ist - selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich private Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (BGH NJW 2005, 594 = GRUR 2005, 86 = JURIS KORE314162004).

    Die Revision war gemäß §§ 26 Nr. 7 EGZPO, 543 Abs. 1, 2 ZPO nicht zuzulassen, weil die Rechtssache - jedenfalls nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2004 (NJW 2005, 594) - keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern.

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild

    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02
    Dies ist hier anzunehmen, weil jedenfalls heute die Scheidung der Ehe ... und die hierfür maßgeblichen Gründe nicht mehr als zeitgeschichtlicher Vorgang angesehen werden können, an denen die Öffentlichkeit immer noch ein gewisses Interesse hat (OLG Frankfurt JURIS KORE442602003 sowie Urteil vom 26. Juli 2005 - 11 U 12/03 -).
  • LG Stuttgart, 11.12.2002 - 27 O 295/02
    Auszug aus KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02
    Geschäftsnummer: 14 U 271/02 27 O 295/02 Landgericht Berlin.
  • KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07

    Recht am eigenen Bild: Befugnis zur Veröffentlichung von Filmaufnahmen bei

    Da die Abbildungsfreiheit von relativen Personen der Zeitgeschichte jedoch ihren Grund in einem legitimen und vorrangigen Informationsinteresse der Allgemeinheit hat, ist sie räumlich, thematisch und zeitlich durch das Ereignis beschränkt, das den Betreffenden in Zusammenhang mit dem betreffenden zeitgeschichtlichen Ereignis bringt (vgl. KG ZUM-RD 2005, 558).
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